SCHORNSTEINFEGER

Wir für Ihren Bezirk

  • Kehr- und Überprüfungsarbeiten
  • Feuerstättenschau
  • Abgasmessungen (§ 14 1. BImSchV)
  • Überprüfung von Heizungsanlagen
  • Neuanmeldung von Feuerstätten
  • Ausstellung von Bescheinigungen

Als Ihr zugelassener Bezirksschornsteinfeger kümmere ich mich zuverlässig um alle gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Arbeiten rund um Ihre Feuerstätte, Heizungsanlage und Ihren Schornstein.
Ob regelmäßige Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die turnusmäßige Feuerstättenschau oder die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung nach § 14 der 1. BImSchV – ich sorge dafür, dass Ihre Anlage sicher, effizient und gesetzeskonform betrieben wird. Bei der Überprüfung Ihrer Heizungsanlage erkenne ich frühzeitig Mängel und helfe Ihnen, teure Folgeschäden zu vermeiden.
Sie haben eine neue Feuerstätte oder einen neuen Ofen angeschafft? Ich übernehme die Neuanmeldung Ihrer Feuerstätte schnell und unkompliziert für Sie. Nach abgeschlossenen Arbeiten erhalten Sie selbstverständlich alle notwendigen Bescheinigungen und Nachweise – rechtssicher und termingerecht.